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FORSCHUNGSZULAGE · FACHBERATUNG · STAND 06/2026

Forschungszulage für Einzelunternehmer & Freiberufler.

Wenn Sie eigenständig Software entwickeln, technische Lösungen erarbeiten oder neue Verfahren erproben, kann Ihre Entwicklungsarbeit unter den Voraussetzungen des FZulG förderfähig sein. Wir ordnen Ihr Vorhaben strukturiert nach den Frascati-Kriterien ein und bereiten die BSFZ-Bescheinigung fachlich vor — die steuerliche Festsetzung verantwortet Ihr Steuerberater.

Eigene Entwicklungsarbeit kann berücksichtigungsfähig sein
Auch ohne großes Team ist eine Antragstellung möglich — die Förderfähigkeit hängt vom Einzelfall ab
Rückwirkende Prüfung möglich, soweit Steuerbescheide verfahrensrechtlich noch offen sind
Gesetzliche Grundlage FZulG · BSFZ-Bescheinigung und Finanzamt entscheiden im Einzelfall
Wir bereiten den BSFZ-Antrag vor — Ihr Steuerberater reicht das Endergebnis beim Finanzamt ein
Zweistufiges Verfahren · gesetzlich geregelt
FZulG
So entsteht die Forschungszulage
01
BSFZ-Bescheinigung
Fachliche Prüfung nach Frascati-Handbuch: Neuartigkeit, technologische Ungewissheit, systematisches Vorgehen.
02
Förderfähige Aufwendungen
Eigene FuE-Arbeitszeit von Einzelunternehmern und Mitunternehmern — je nach Vorhaben und Dokumentation.
03
Steuerliche Festsetzung
Die Forschungszulage wird auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer angerechnet — Überhänge werden ausgezahlt.
Auf die Eigenleistung von Selbständigen wird der gesetzliche Basissatz von 25 % angewendet. Als KMU 35 % (auf Antrag beim Finanzamt) für Aufwendungen ab 28.03.2024 — der erhöhte KMU-Satz gilt für die gesamte Bemessungsgrundlage, also auch für die Eigenleistung Selbständiger, nicht nur für Personallöhne. Ab 01.01.2026 gilt für Eigenleistung ein Pauschalsatz von 100 €/h, die BG-Höchstgrenze steigt auf 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr (Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 Nr. 161).
FZulG · SEIT 01.01.2020 EINZELUNTERNEHMER FREIBERUFLER SELBSTÄNDIGE EIGENLEISTUNG 100 €/H AB 2026 INVESTITIONSSOFORTPROGRAMM RÜCKWIRKUNG BEI OFFENEN BESCHEIDEN RECHTSGRUNDLAGE FZULG GEWINNUNABHÄNGIG BSFZ · FINANZAMT FZulG · SEIT 01.01.2020 EINZELUNTERNEHMER FREIBERUFLER FACHLICHE EINORDNUNG NACH FRASCATI
Pauschalsatz ab 2026
100 €/h
Eigenleistung Einzelunternehmer · § 3 Abs. 3 FZulG (Investitionssofortprogramm)
Eigenleistung Solo
25 %
Standardsatz auf die Bemessungsgrundlage — als KMU 35 % (Aufwendungen ab 28.03.2024, gilt auch für Eigenleistung)
Bemessungsgrundlage
max. 12 Mio. €/Jahr
Höchstgrenze BG je Wj. ab 01.01.2026 (zuvor 10 Mio. € seit 28.03.2024, § 3a Abs. 5 FZulG)
Rückwirkende Antragstellung
offene Bescheide
möglich, soweit die Steuerbescheide verfahrensrechtlich noch offen sind (regelmäßig bis zu 4 Wirtschaftsjahre)
[01] Warum Selbständige oft zu kurz kommen

Wo Selbständige bei der Forschungszulage häufig zu kurz kommen.

Die Forschungszulage ist nicht auf Konzerne und FuE-Abteilungen beschränkt. Auch die eigene Entwicklungsleistung von Selbständigen kann unter den Voraussetzungen des FZulG förderfähig sein — in der Praxis fehlt jedoch häufig die strukturierte Doku oder die fachliche Einordnung gegen den Stand der Technik.

[01 / 03]

Eigene Arbeit unterschätzt

Viele Selbständige denken, Forschungszulage sei „für Konzerne mit FuE-Abteilung“. Dabei kann auch die eigene Entwicklungsarbeit — Software, Algorithmen, Prototypen, neue Verfahren — unter das FZulG fallen.

[02 / 03]

Zweistufiger Antragsweg

BSFZ-Bescheinigung und steuerliche Festsetzung sind unterschiedliche Verfahren mit eigenen Anforderungen. Ohne strukturierte fachliche Einordnung nach Frascati und eine zeitnahe Doku wird die Beschreibung des Vorhabens für die BSFZ deutlich aufwendiger.

[03 / 03]

Offene Jahre

Auch abgeschlossene Vorhaben können geprüft werden, soweit die betreffenden Steuerbescheide verfahrensrechtlich noch offen sind — etwa unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, nicht bestandskräftig sind oder ein Einspruchsverfahren läuft. Im Einzelfall lohnt der Blick auf frühere Wirtschaftsjahre.

[02] Orientierungsrechner

Orientierungsrechner Forschungszulage.

Ausschließlich für Solo-Selbständige, Einzelunternehmer und Freiberufler. Der Rechner ist ein vereinfachtes Orientierungsinstrument, kein verbindliches Antragsergebnis. Er zeigt den Rechenweg transparent: Eigenleistungs-Stunden × Pauschalsatz § 3 Abs. 3 FZulG (40 € bis 03/2024, 70 € ab 04/2024, 100 € ab 01.01.2026) → Bemessungsgrundlage → × Zulagensatz (25 % Standard, 35 % für KMU bei Aufwendungen ab 28.03.2024 — gilt auch für Eigenleistung). Die 20 %-Gemeinkostenpauschale ab 2026 kann zusätzlich angesetzt werden — auch auf Eigenleistung, jedoch nur für FuE-Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 (im Rechner zuschaltbar). Ersetzt keine steuerliche Prüfung.

Ihre Angaben
Echtzeit
Nur für Einzelunternehmer & Selbständige
Wie dieser Rechner arbeitet Grundlage ist der Pauschalsatz nach § 3 Abs. 3 FZulG für Eigenleistung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern: 40 €/h bis 27.03.2024, 70 €/h ab 28.03.2024 (Wachstumschancengesetz), 100 €/h ab 01.01.2026 (Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 Nr. 161). Maximal 40 Wochenstunden anrechenbar. Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr: bis 27.03.2024 max. 4 Mio. €, 28.03.2024–31.12.2025 max. 10 Mio. €, ab 2026 max. 12 Mio. €. Auf die Bemessungsgrundlage wird der Zulagensatz angewendet: 25 % als Standardsatz, für KMU 35 % bei Aufwendungen ab 28.03.2024 — der erhöhte KMU-Satz gilt für die gesamte Bemessungsgrundlage einschließlich der Eigenleistung (Solo-Selbständige erfüllen die KMU-Definition nach Anhang I AGVO im Regelfall, sofern keine Verbund- oder Beteiligungsverhältnisse die Schwellenwerte überschreiten). Die 20 %-Gemeinkostenpauschale (ab 2026) gilt auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen — einschließlich der Eigenleistung —, jedoch nur für FuE-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben (im Ergebnisbereich zuschaltbar). Auftragsforschung und Abschreibungen werden hier nicht berücksichtigt.
Jahr wählen
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2020
40 €/h Pauschalsatz · § 3 Abs. 3 FZulG (bis 27.03.2024)
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Ø Std / Woche 20 h
2021
40 €/h Pauschalsatz · § 3 Abs. 3 FZulG (bis 27.03.2024)
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Ø Std / Woche 20 h
2022
40 €/h Pauschalsatz · § 3 Abs. 3 FZulG (bis 27.03.2024)
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Ø Std / Woche 20 h
2023
40 €/h Pauschalsatz · § 3 Abs. 3 FZulG (bis 27.03.2024)
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Ø Std / Woche 20 h
2024
70 €/h (Apr–Dez · Wachstumschancengesetz) 40 €/h (Jan–Mär) – Pauschalsatz § 3 Abs. 3 FZulG
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Ø Std / Woche 20 h
2025
70 €/h Pauschalsatz · § 3 Abs. 3 FZulG (Wachstumschancengesetz)
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Ø Std / Woche 20 h
2026
100 €/h Pauschalsatz · ab 01.01.2026 (Investitionssofortprogramm)
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Ø Std / Woche 20 h
Ergebnis · geschätzt

25 % ist der Standardsatz. Als KMU — diese Eigenschaft erfüllen Solo-Selbständige im Regelfall, sofern keine Verbund- oder Beteiligungsverhältnisse die Schwellenwerte nach Anhang I AGVO überschreiten — wenden Sie für Aufwendungen ab 28.03.2024 den erhöhten Satz von 35 % auf die gesamte Bemessungsgrundlage an (der erhöhte Satz wird beim Finanzamt beantragt), einschließlich Ihrer Eigenleistung. Wechseln Sie dafür oben auf 35 %.

Eigenleistung
Ihre eigene FuE-Arbeitszeit als Selbständige:r — über den Pauschalsatz nach § 3 Abs. 3 FZulG (40 / 70 / 100 €/h) in die Bemessungsgrundlage eingestellt.
Personallöhne
Bruttolöhne von Angestellten, Minijobber:innen oder Werkstudent:innen, die im FuE-Vorhaben tätig sind.
Gemeinkosten
20 %-Pauschale auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen ab 01.01.2026 — einschließlich Ihrer Eigenleistung (Investitionssofortprogramm). Gilt nur für FuE-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben.
Geschätzte Forschungszulage
0

Orientierungswert nach FZulG · ersetzt keine Einzelfallprüfung durch BSFZ und Finanzamt

So kommt das Geld zu Ihnen
Dieser Betrag wird als direkte Steuergutschrift mit Ihrer nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt die Zulage Ihre Steuerschuld — etwa in Investitions- oder Verlustphasen — zahlt das Finanzamt den Überhang als Bargeld-Liquidität direkt auf Ihr Konto aus.
0 Monate 0 Stunden 0 € BG
Hinweis Kappung. Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr nach § 3a Abs. 5 FZulG begrenzt: 4 Mio. € (bis 27.03.2024), 10 Mio. € (28.03.2024–31.12.2025), 12 Mio. € (ab 01.01.2026).
Bemessungsgrundlage = Eigenleistung-Stunden × Pauschalsatz (40 € / 70 € / 100 €, § 3 Abs. 3 FZulG). Zulagensatz: 25 % Standard bzw. 35 % für KMU (ab 28.03.2024, gilt auch für Eigenleistung). Die 20 %-GK-Pauschale (nur Vorhaben mit Beginn ab 2026) kann zusätzlich angesetzt werden. Höchstgrenze BG pro Wj: 4 / 10 / 12 Mio. € (§ 3a Abs. 5 FZulG).
Hinweis. Orientierungshilfe für Einzelunternehmer und Solo-Selbständige nach FZulG (Stand 06/2026) inkl. Investitionssofortprogramm vom 18.07.2025. Eigenleistung wird mit 25 % (Standard) bzw. 35 % (KMU-Satz, ab 28.03.2024) berechnet — der KMU-Satz gilt für die gesamte Bemessungsgrundlage inkl. Eigenleistung. Die 20 %-GK-Pauschale gilt ab 2026 auch auf Eigenleistung, jedoch nur bei Vorhabensbeginn nach dem 31.12.2025. Auftragsforschung und AfA bleiben außen vor — sie können die Bemessungsgrundlage zusätzlich erhöhen. Beihilferechtlicher Hinweis: Die Zulage auf Eigenleistungen wird als De-minimis-Beihilfe gewährt (§ 9 FZulG) — zusammen mit anderen De-minimis-Beihilfen max. 300.000 € innerhalb von drei Jahren. Die tatsächliche Zulage hängt von BSFZ-Bescheinigung und Finanzamt-Festsetzung ab.
Kostenfreies Erstgespräch anfragen

Unverbindliche Orientierungsrechnung — kein verbindliches Antragsergebnis. Die tatsächliche Zulage hängt von der Bescheinigung durch die BSFZ und der Festsetzung durch das Finanzamt im Einzelfall ab.

[03] Vorprüfung

Förderfähigkeit in vier Schritten vorprüfen.

Vier Fragen zur Selbst-Einschätzung. Diese Vorprüfung ersetzt weder die Bescheinigung durch die BSFZ noch die Festsetzung durch das Finanzamt — sie gibt eine erste fachliche Orientierung. Keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse erforderlich.

Frage 01 / 04 · Rechtsform & Sitz
Ist Ihr Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig?

Diese Seite und der Rechner richten sich an Selbständige, Einzelunternehmer und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die eigene FuE-Arbeitszeit nachweisen können.

Frage 02 / 04 · FuE-Tätigkeit
Entwickeln Sie neue Produkte, Verfahren oder Software?

Nicht nur klassische Forschung zählt — auch Prototypenbau, Prozessinnovation, algorithmische Entwicklung oder neuartige Konstruktionen können förderfähig sein. Reine Anpassung bestehender Lösungen, Customizing oder Routine-Dienstleistung sind ausgeschlossen.

Frage 03 / 04 · Technologische Ungewissheit
Gab es bei Projektbeginn echte technologische Ungewissheit?

Kernkriterium nach Frascati: Zu Beginn des Projekts war nicht klar, ob bzw. wie das Ziel mit dem vorhandenen Stand der Technik erreichbar ist. Ein lösbares Standardproblem ist keine FuE — auch wenn es aufwendig war.

Frage 04 / 04 · Dokumentation
Können Sie Ihre FuE-Arbeitszeit belegen?

Eine nachvollziehbare Dokumentation — Zeiterfassung, Issue-Tracker, Commits oder Projektakte — ist die übliche Grundlage. Fehlen aussagekräftige Belege, ist die fachliche Einordnung gegenüber der BSFZ erfahrungsgemäß deutlich schwieriger.

Vorprüfung positiv
Eine Antragstellung kommt grundsätzlich in Betracht.

Die vier Kernindikatoren sind positiv. Eine belastbare Aussage zur Förderfähigkeit erfordert die Einordnung der Frascati-Kriterien im Einzelfall und die anschließende BSFZ-Bescheinigung — dabei begleiten wir Sie.

Kostenfreies Erstgespräch
[04] Wer ist berechtigt

Diese Seite richtet sich an Selbständige und Einzelunternehmer.

Der Orientierungsrechner ist ausdrücklich auf Einzelunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbständige zugeschnitten und bildet ausschließlich Eigenleistung nach § 3 Abs. 3 FZulG ab. Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften können grundsätzlich ebenfalls antragsberechtigt sein — diese Konstellationen erfordern jedoch eine individuelle Prüfung, die der vereinfachte Rechner nicht ersetzt.

1

Einzelunternehmer

Mit eigener Entwicklungsarbeit. Eigenleistung kann je nach Rechtsform und Dokumentation in die Bemessungsgrundlage einfließen.

2

Freiberufler

Software-Entwickler, Ingenieure, Konstrukteure, Data-/AI-Freelancer, technische Berater mit echter Entwicklungsarbeit.

3

Kleine Teams

Personengesellschaften, kleine Agenturen, Studios, Entwicklerteams, technische Büros — Mitunternehmer können ebenfalls Eigenleistung ansetzen.

4

Mit oder ohne Gewinn

Auch ohne Steuerlast möglich — die Zulage wird dann vom Finanzamt als Auszahlung erstattet, statt mit der Steuerschuld verrechnet.

[05] Was wird gefördert

Die drei FuE-Kategorien
nach FZulG.

Das Gesetz unterscheidet zwischen drei förderfähigen Arten wissenschaftlich-technischer Arbeit. Gemeinsam ist allen: technologische Ungewissheit zu Projektbeginn.

[01] Kategorie

Grundlagen-
forschung

Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuen Wissens — ohne konkrete praktische Anwendung im Blick.

Materialwissenschaftliche Grundlagen
Algorithmische Theorie
Chemische Reaktionsmechanismen
[02] Kategorie

Industrielle
Forschung

Planmäßige Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder für deren erhebliche Verbesserung.

Entwicklung kryptographischer Verfahren mit offener Sicherheitsanalyse
Machbarkeitsstudien zu neuartigen Produktionsverfahren (z. B. additive Fertigung neuer Werkstoffe)
Funktionsprinzipien neuartiger Produktarchitekturen
[03] Kategorie

Experimentelle
Entwicklung

Systematische Arbeit mit vorhandenem Wissen zur Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder zu deren wesentlicher Verbesserung. In der Praxis der häufigste Fall bei Selbständigen.

Entwicklung neuartiger Algorithmen zur Echtzeit-Analyse verschlüsselter Datenströme
Prototyp eines selbst-kalibrierenden Sensor-Arrays mit unsicherer Messmethodik
Erprobung neuer Materialkombinationen unter dynamischer Lastannahme
[06] Rechenbeispiel

So entsteht Ihre Forschungszulage.

Beispielhafte Orientierungsrechnung nach der § 3 Abs. 3 FZulG-Logik dieses Rechners. Nur Eigenleistungs-Stunden, kein vollständiges Forschungszulagenmodell. Die tatsächliche Zulage ergibt sich aus der individuellen Prüfung durch BSFZ und Finanzamt.

Software-Freelancer, Einzelunternehmen.

Entwickelt ein neuartiges Verfahren zur Datenanalyse für eigene Kundenprojekte — algorithmisch ungewiss zu Projektbeginn, dokumentiert über Issue-Tracker und Arbeitszeitnachweise.

RechtsformEinzelunternehmen
EinordnungSolo-Selbständig (Eigenleistung)
Wirtschaftsjahr2026
FuE-Stunden900 h
DokumentationZeiterfassung + Projektakte
Eigenleistung 2026900 h × 100 €/h (§ 3 Abs. 3 FZulG, Investitionssofortprogramm)
90.000 €
Bemessungsgrundlageunterhalb Höchstgrenze 12 Mio. €/Wj
90.000 €
× Zulagensatz EigenleistungKMU-Satz 35 % — gilt für die gesamte Bemessungsgrundlage (Aufwendungen ab 28.03.2024)
× 35 %
Geschätzte Forschungszulage
31.500 €
Rechenweg für Solo-Selbständige: Eigenleistungs-Stunden × Pauschalsatz (40 / 70 / 100 €/h je nach Zeitraum) = Bemessungsgrundlage × Zulagensatz (25 % Standard, 35 % für KMU). Struktur-Hinweis: Operieren Sie innerhalb einer Holding oder eines Konzernverbunds? Dann werden KMU-Status und die 12 Mio. €-Höchstgrenze im Verbund konsolidiert betrachtet — Details dazu in unseren FAQ.
[07] Mythen & Fakten

Was viele glauben —
und was wirklich gilt.

Im Beratungsalltag begegnen uns immer dieselben Missverständnisse. Hier sind die acht hartnäckigsten — direkt gegenübergestellt.

Mythos

„Nur klassische Forschungsinstitute sind antragsberechtigt.“
„Wir sind zu klein — das lohnt sich nicht.“
„Ohne steuerpflichtigen Gewinn gibt's auch keine Zulage.“
„Wenn das Projekt scheitert, fällt die Förderung weg.“
„Softwareentwicklung ist per se nicht förderfähig.“
„Alte Projekte sind verloren, wir hätten früher fragen müssen.“
„Das lässt sich nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.“
„Der Antragsprozess ist sehr aufwendig und dauert sehr lange.“

Fakt

Jede Rechtsform und jede Branche ist antragsberechtigt — vom Einzelunternehmer bis zum Konzern.
Auch bei 50 k€ Personalaufwand sind bis zu 17.500 € Zulage (KMU-Satz) drin. Der Aufwand steht im Verhältnis zum Ertrag.
Die Zulage wird direkt ausgezahlt, wenn keine Steuerlast besteht — gewinnunabhängig.
Auch gescheiterte oder eingestellte Entwicklungen bleiben voll förderfähig — der Versuch zählt.
Software mit FuE-Charakter (KI, Algorithmen, verteilte Systeme, Kryptographie) ist ausdrücklich förderfähig.
Rückwirkende Antragstellung möglich — die Festsetzungsfrist beträgt nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO max. 4 Jahre ab Ablauf des Entstehungsjahres. Praktisch sind so Vorhaben ab Wirtschaftsjahr 2022 erreichbar; für 2020/2021 ist die Frist regelmäßig abgelaufen und hilft nur noch die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO bei seinerzeit fristgerechtem BSFZ-Antrag.
Kombination möglich — nur nicht doppelt für dieselben Kosten. ZIM, EXIST, Horizon parallel machbar.
Mit Begleitung als Erfahrungswert rund 6–9 Monate bis zur Auszahlung (keine Zusage) — BSFZ ca. 3 Monate, Finanzamt regelmäßig 2–4 Monate.
[08] Förderfähige Kosten

Was Sie geltend machen können.

Die folgenden Informationen beschreiben die allgemeine Forschungszulage nach FZulG — unabhängig vom vereinfachten Orientierungsrechner oben. Je nach Konstellation kommen verschiedene Aufwendungen in Betracht: eigene FuE-Arbeitszeit, Auftragsforschung, Abschreibungen auf FuE-Anlagen und ggf. Personalkosten. Der Orientierungsrechner oben bildet ausschließlich geleistete FuE-Stunden von Einzelunternehmern ab und berücksichtigt diese weiteren Kostenarten bewusst nicht.

E

Eigenleistung Einzelunternehmer (§ 3 Abs. 3 FZulG)

Pauschalsatz für eigene FuE-Arbeitszeit, max. 40 Wochenstunden. 40 €/h bis 27.03.2024 · 70 €/h ab 28.03.2024 (Wachstumschancengesetz) · 100 €/h ab 01.01.2026 (Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 Nr. 161).

100€/h ab 2026
A

Auftragsforschung an Dritte

FuE-Aufträge an externe Partner mit Sitz in EU/EWR — Entwicklungspartner, Forschungsinstitute, Subunternehmer. 70 % des förderfähigen Entgelts fließen in die Bemessungsgrundlage ein.

70%anteilig
S

Abschreibungen FuE-Wirtschaftsgüter

AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im FuE-Vorhaben genutzt werden — z. B. Mess- oder Rechentechnik. Förderfähig seit 28.03.2024; für Anschaffungen ab 01.07.2025 gelten zusätzlich die verbesserten AfA-Möglichkeiten nach § 7 EStG (Investitionssofortprogramm).

100%AfA
G

Gemein- & Betriebskostenpauschale — ab 2026

Pauschal 20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen — Personallöhne, Eigenleistung, Auftragsforschung — werden ab 01.01.2026 zusätzlich in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt (Investitionssofortprogramm). Voraussetzung: Vorhabensbeginn nach dem 31.12.2025 — laufende Alt-Vorhaben profitieren nur vom höheren Stundensatz.

+20% pauschal
P

Personalkosten — nur bei eigenem Team

Nur relevant, sobald über die eigene Tätigkeit hinaus Angestellte, Minijobber oder Werkstudenten beschäftigt werden. Für Solo-Selbständige ohne Personal nicht anwendbar — die eigene Arbeitszeit läuft ausschließlich über den Pauschalsatz nach § 3 Abs. 3 FZulG (siehe oben).

nurmit Team
KMU-FÖRDERSATZ
35%

Bis zu 35 %
Forschungszulage.

Je nach Unternehmenseinordnung kann die Forschungszulage bis zu 35 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage betragen. Voraussetzung ist eine erfolgreiche BSFZ-Bescheinigung und eine nachvollziehbare Dokumentation der FuE-Aufwendungen.

[09] Compliance-Prüfmatrix

Wir prüfen vor jeder Antragstellung die Förderfähigkeit strukturiert.

Unsere fachlichen Gutachter ordnen Ihre Entwicklungsarbeit anhand der fünf Prüfkriterien des OECD-Frascati-Handbuchs ein, das die BSFZ als Bewertungsrahmen heranzieht. Trägt die technologische Ungewissheit nicht, sagen wir Ihnen das vor der Antragstellung — damit Sie keinen Aufwand in einen Antrag investieren, der die fachliche Hürde voraussichtlich nicht nimmt.

Audit · Nicht Marketing

Eine fachliche Einordnung nach OECD-Standard.

Frascati ist der international etablierte Bewertungsrahmen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, an dem sich auch die BSFZ orientiert. Wir gleichen Ihre Entwicklungsarbeit gegen alle fünf Kriterien ab und benennen offen, wo die technologische Ungewissheit nicht trägt — bevor Aufwand für einen Antrag entsteht, der die fachliche Hürde voraussichtlich nicht nimmt.

01
Geprüfte Kriterien pro Vorhaben
5 / 5
02
Vorprüfung vor Antragstellung
100 %
03
Quelle des Bewertungsrahmens
OECD
01Pflicht

Neuartig

Ziel ist die Gewinnung neuer Erkenntnisse über den aktuellen Stand der Technik der jeweiligen Branche hinaus. Reine Anwendung etablierter Lösungen zählt nicht.

02Pflicht

Schöpferisch

Das Vorhaben basiert auf originären, nicht-trivialen Konzepten — jenseits von Routine-Engineering, Customizing oder Norm-Anwendung.

03Pflicht

Ungewiss

Wissenschaftlich-technisches Risiko bei Projektbeginn: Das Scheitern muss theoretisch möglich sein. Ein lösbares Standardproblem ist keine FuE — auch wenn aufwendig.

04Pflicht

Systematisch

Planmäßiges Vorgehen mit dokumentierten Arbeitsschritten: Hypothese, Versuchsplan, Meilensteine, Ergebnisprotokolle. Ad-hoc-Bastelei qualifiziert nicht.

05Pflicht

Übertragbar

Ergebnisse sind reproduzierbar oder übertragbar — sie müssen unabhängig vom Anwender wiederholbar dokumentiert werden können.

Hinweis

Auch gescheiterte Projekte werden gefördert.

Die Zulage belohnt den Versuch, nicht den Erfolg. Fehlgeschlagene Entwicklungen bleiben voll förderfähig.

[10] Prüfungssichere Doku

Wie wir die Dokumentation aufbereiten.

Die Doku ist die Grundlage für die BSFZ-Einordnung und für die spätere steuerliche Festsetzung. Der Pauschalsatz nach § 3 Abs. 3 FZulG setzt eine zeitnahe, GoBD-orientierte Zeiterfassung voraus — nachträglich geschätzte Stundenzettel werden von Finanzämtern regelmäßig zurückgewiesen. Wir strukturieren die Akte mit Ihnen so, dass sie den typischen Anforderungen entspricht — ohne überflüssigen Aufwand.

01

GoBD-konforme Zeiterfassung

Stunden sollten zeitnah erfasst (täglich/wöchentlich), unveränderbar abgelegt und mit klarem Bezug zu FuE-Vorhaben und Tätigkeit dokumentiert werden. Issue-Tracker, Commit-Logs und Stundenzettel zählen zu den anerkannten Belegquellen; nachträglich rekonstruierte Schätzungen werden von Finanzämtern erfahrungsgemäß zurückhaltender bewertet.

02

Die Projektakte

Über die Zeiterfassung hinaus: technische Skizzen, Versuchspläne, Protokolle von Fehlversuchen, Meilensteine, Prototypen-Tests, Architekturentscheidungen mit Begründung. Die Akte zeigt das systematische Vorgehen und die technologische Ungewissheit, die Frascati verlangt.

03

Abgrenzung FuE vs. Routine

Saubere Trennung von förderfähigen Stunden (eigene Algorithmus-Entwicklung, neue Verfahren, offene technische Probleme) und nicht-förderfähiger Routine — Standard-Support, Wartung, Bugfixes, optische Anpassungen, Customizing bestehender Frameworks. Maßstab ist die technologische Ungewissheit zum Stundenzeitpunkt, nicht der Aufwand.

04

Begleitung der BSFZ-Rückfragen

Die BSFZ kann im Antragsverfahren fachliche Rückfragen zur Neuartigkeit und Ungewissheit stellen. Ein strukturiertes, fachlich begründetes Antwort-Dossier mit Bezug auf den Stand der Technik der Branche ist erfahrungsgemäß ein wichtiger Faktor — wir bereiten Rückfragen mit Ihnen fachlich vor.

Audit-Proof Framework

Wir reduzieren den Doku-Aufwand durch klare Vorlagen.

Sie erhalten Vorlagen für eine GoBD-orientierte Zeiterfassung und Projektdokumentation, die sich in gängige Workflows einfügt — Jira, GitHub, Toggl, Linear, Asana. Ziel ist eine Akte, die zeitnah und unveränderbar entsteht und bei einer späteren Betriebsprüfung den typischen Anforderungen entspricht. Schätzungen aus dem Nachhinein werden von Finanzämtern regelmäßig zurückgewiesen.

G
VCS
Git / GitHub
Commit-Logs als zeitnaher FuE-Nachweis pro Vorhaben.
J
Issue-Tracker
Jira / Linear
Tickets, Estimates und Logs als Frascati-Belegquelle.
T
Time
Toggl / Harvest
Stunden auf FuE-Vorhaben — GoBD-konform exportiert.
P
Projekttagebuch
FuE-Akte (Vorlage)
Hypothese, Versuche, Fehlversuche, Architektur-Entscheidungen.
[11] Der Weg zur Zulage

Zwei Stufen — zwei Disziplinen.

Die Forschungszulage wird in zwei klar getrennten Stufen entschieden: Die BSFZ-Bescheinigung klärt, ob ein FuE-Vorhaben im Sinne des FZulG vorliegt — die steuerliche Festsetzung rechnet die Zulage auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer an. Wir bereiten die fachlich-technische Antragsstufe vor; Ihr Steuerberater verantwortet die steuerliche Stufe. Damit bleibt die Mandantenbeziehung intakt und die Zuständigkeit nach StBerG/RDG sauber abgegrenzt.

IStufe 1 · Die technische Hürde

BSFZ-Bescheinigung fachlich vorbereitet.

Verantwortlich: Zuschusscheck · MINT-Gutachter  ·  Adressat: BSFZ Berlin
Die BSFZ-Freitextfelder sind eng begrenzt — wir verdichten Inhalt auf präzise Fachaussagen, statt allgemeine Beschreibungen.
Technische Isolierung der förderfähigen Meilensteine, Abgrenzung gegen Routine.
Nachweis der technologischen Ungewissheit mit Bezug auf den Stand der Technik der Branche.
Begleitung etwaiger BSFZ-Rückfragen bis zur abschließenden Bescheinigungsentscheidung.
IIStufe 2 · Die kaufmännische Hürde

Finanzamt-Antrag Hand in Hand.

Verantwortlich: Ihr Steuerberater  ·  Adressat: Wohnsitz-Finanzamt
Übergabe einer strukturierten, nachvollziehbaren Kostenaufstellung als Grundlage für die Einreichung.
Saubere Abstimmung mit dem Steuerberater nach StBerG / RDG — keine Doppelung, keine Kompetenz-Überschreitung.
Anrechnung auf die festgesetzte Steuer — Überhang wird direkt ausgezahlt, gewinnunabhängig.
Begleitung der Dokumentation bei späteren Rückfragen oder einer Betriebsprüfung.
0
Der Zero-Bridges-Workflow

Der Schreibaufwand für Sie bleibt gering.

In einem kompakten, ca. 45-minütigen Fach-Interview erfassen wir Ihre Entwicklungsarbeit. Auf dieser Grundlage formulieren unsere Gutachter die fachliche Antragsbegründung in der erforderlichen MINT-Sprache. Sie prüfen und zeichnen frei.

Operativer Ablauf · sechs Schritte
01
Analyse
Potenzial prüfen

Projekt identifizieren, Frascati-Fit prüfen, Umfang und förderfähige Kosten abschätzen.

02
Doku
FuE dokumentieren

Stunden, Kosten und Projektinhalt systematisch erfassen — Grundlage der Bemessung.

03
BSFZ
Antrag BSFZ

Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage einreichen — digital.

04
Bescheid
Bescheinigung

BSFZ-Prüfung (~3 Monate) — positive Bescheinigung bestätigt FuE-Charakter.

05
Finanzamt
Antrag FA

Zulage mit Steuererklärung beantragen, Kostenaufstellung einreichen.

06
Auszahlung
Zulage erhalten

Anrechnung auf die festgesetzte Steuer; ein verbleibender Betrag wird über die steuerliche Festsetzung erstattet — gewinnunabhängig.

[12] Typische Felder

Wo Selbständige die Zulage besonders oft abholen.

Software mit FuE-Charakter
KI & ML-Modellforschung
Krypto- & Sicherheitsverfahren
Echtzeit-Datenstromanalyse
Embedded & Firmware-Forschung
Hardware-Prototypenbau
Sensorik & Messtechnik
Mechatronik & Robotik
Medizintechnik-Entwicklung
Biotech & Laborverfahren
Material- & Werkstoffforschung
Verfahrenstechnik
Energie- & Effizienzforschung
Additive Fertigung
Konstruktion mit techn. Risiko
[13] Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Können Freelancer und Solo-Selbständige überhaupt beantragen?
+
Ja. Die Forschungszulage steht Selbständigen, Einzelunternehmern und kleinen Strukturen mit Sitz in Deutschland offen — unabhängig vom Umfang der eigenen FuE-Tätigkeit. Das schließt Freiberufler und kleine Personengesellschaften (GbR, PartG) ausdrücklich ein. Entscheidend ist, dass eigene FuE-Tätigkeit vorliegt und das Unternehmen nicht von der Besteuerung befreit ist.
Wie wird die eigene FuE-Arbeitszeit als Einzelunternehmer angesetzt?
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Eigenleistung von Einzelunternehmern und Mitunternehmern wird über den Pauschalsatz nach § 3 Abs. 3 FZulG in die Bemessungsgrundlage eingestellt: 40 €/h bis 27.03.2024, 70 €/h ab 28.03.2024 (Wachstumschancengesetz), 100 €/h ab 01.01.2026 (Investitionssofortprogramm) — max. 40 Wochenstunden. Auf diese Bemessungsgrundlage wird der Zulagensatz (25 % bzw. 35 % bei KMU) angewendet. Voraussetzung ist eine zeitnahe, GoBD-konforme Zeiterfassung — Stundenzettel, Issue-Tracker, Commits. Schätzungen im Nachhinein werden vom Finanzamt regelmäßig abgelehnt.
Was, wenn ich nebenbei Kundenprojekte mache?
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Normales Kundengeschäft ist nicht förderfähig. Sie können aber die Stunden sauber trennen: FuE-Stunden (z. B. eigene Algorithmus-Entwicklung, ungewisse technische Probleme) werden erfasst und eingereicht, Routine-Arbeit für Kunden nicht. Wichtig ist eine glaubwürdige Trennung in der Zeiterfassung und Projektbeschreibung.
Muss mein FuE-Projekt erfolgreich sein?
+
Nein. Die Forschungszulage fördert den FuE-Versuch, nicht das Ergebnis. Auch gescheiterte oder eingestellte Vorhaben bleiben förderfähig, solange die Frascati-Kriterien (Neuartigkeit, Plan, technische Ungewissheit) zu Beginn und während der Durchführung erfüllt waren. Entscheidend ist die Dokumentation.
Welche Dokumentation brauche ich als Freelancer?
+
In der Praxis: eine knappe Projektbeschreibung (Ziel, technologische Ungewissheit, Vorgehen), eine Zeiterfassung der FuE-Stunden (gern aus vorhandenen Tools wie Toggl, Jira, GitHub) und Belege für externe Kosten. Ein Laborbuch ist nicht zwingend — nachvollziehbar muss es sein.
Ist reine Softwareentwicklung förderfähig?
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Nur mit echtem FuE-Charakter. Anwendungsentwicklung, Integration bestehender Frameworks, Styling oder agile Umsetzung qualifizieren nicht. Förderfähig wird Software, wenn sie algorithmisch neue Probleme löst, neue Architekturen erprobt oder in Feldern wie ML/KI, Kryptographie oder verteilten Systemen technologisches Neuland betritt.
Kann ich rückwirkend beantragen?
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Ja, innerhalb der steuerlichen Festsetzungsfrist. Diese beträgt nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO maximal 4 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Ein FuE-Projekt aus 2022 ist also derzeit regelmäßig noch erreichbar, sofern der jeweilige Steuerbescheid noch änderbar ist. Sonderfall 2020/2021: Für diese Jahre ist die Festsetzungsfrist regelmäßig abgelaufen (2020: Ende 2024, 2021: Ende 2025). Eine Ausnahme besteht im Wesentlichen über die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO: Wurde die BSFZ-Bescheinigung noch innerhalb der offenen Frist beantragt, kann der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt noch bis zwei Jahre nach Bekanntgabe der Bescheinigung gestellt werden. Ein erst jetzt gestellter BSFZ-Antrag lässt eine bereits abgelaufene Festsetzungsfrist dagegen nicht wieder aufleben — ob Ihr Einzelfall noch offen ist, gehört zwingend in die steuerliche Prüfung.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
+
Als grobe Erfahrungswerte — keine Zusage, der Einzelfall entscheidet — liegen zwischen Antragstellung und Auszahlung typischerweise rund 6–9 Monate: BSFZ-Bescheinigung etwa 3 Monate, anschließende Finanzamt-Bearbeitung (Anrechnung bzw. Erstattung über die steuerliche Festsetzung) regelmäßig weitere 2–4 Monate. Es gibt keine Antragsfristen — Sie können jederzeit einreichen.
Wie hoch ist mein möglicher Anspruch?
+
Die Höhe hängt stark vom FuE-Anteil, der Rechtsform und der Dokumentation ab — pauschale Aussagen sind nicht seriös möglich. Überschlägig berechnet sich die Zulage aus der förderfähigen Bemessungsgrundlage × Fördersatz (bis zu 35 % für KMU). Für eine belastbare Einschätzung inklusive rückwirkender Ansprüche und Prüfung der Frascati-Kriterien empfiehlt sich unser kostenfreier Fördercheck.
Was ändert das Investitionssofortprogramm 2026?
+
Mit dem Gesetz vom 18.07.2025 (BGBl. 2025 Nr. 161) wurde die Forschungszulage für Aufwendungen ab 01.01.2026 ausgeweitet: Pauschalsatz Eigenleistung 70 → 100 €/h (max. 40 Wochenstunden), BG-Höchstgrenze 10 → 12 Mio. €/Wj. Zusätzlich gibt es eine 20 %-Gemeinkostenpauschale auf die förderfähigen Aufwendungen — einschließlich der pauschalierten Eigenleistung. Sie gilt jedoch nur für FuE-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben; ältere, laufende Vorhaben profitieren nur vom höheren Stundensatz. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden, gelten zudem verbesserte AfA-Möglichkeiten nach § 7 EStG.
Was bedeutet das Kumulierungsverbot?
+
Für dieselben Aufwendungen kann die Forschungszulage nicht zugleich mit anderen öffentlichen Zuschüssen (z. B. ZIM, EXIST, Innovationsgutscheine, Horizon Europe) in Anspruch genommen werden. Eine Kombination ist möglich, wenn unterschiedliche Kostenpositionen oder klar abgrenzbare Vorhaben gefördert werden. In der Praxis lohnt eine frühe Abstimmung, bevor andere Fördermittel beantragt werden.
Bin ich mit einer Holding-Struktur noch antragsberechtigt?
+
Ja — aber die Struktur muss sauber geprüft werden. Das FZulG betrachtet verbundene Unternehmen für den KMU-Status und die 12 Mio. €-Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage als eine einzige wirtschaftliche Einheit. Operiert Ihre operative UG/GmbH unter einer vermögensverwaltenden Holding oder bestehen Beteiligungen an weiteren Kapitalgesellschaften, müssen Beteiligungsquoten, Stimmrechte und gemeinsame Förderbescheide vorab abgeglichen werden, um Doppelförderung im Verbund auszuschließen. Wir prüfen das vor jeder Antragstellung mit.
Was passiert, wenn ein Entwickler das Unternehmen verlässt?
+
Der Anspruch bleibt bestehen — vorausgesetzt, die Stunden wurden während der Beschäftigung GoBD-konform dokumentiert. Da Betriebsprüfungen oft erst Jahre später laufen, ist die Projektakte entscheidend: Commit-Logs, Issue-Tickets, Architekturdiagramme und Versuchs­protokolle sichern den technischen Nachweis so, dass der Anspruch auch dann unantastbar bleibt, wenn der ursprüngliche Entwickler für Rückfragen nicht mehr verfügbar ist.
Was, wenn ich noch keinen Gewinn mache?
+
Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig. Sie wird zunächst auf die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet — ein verbleibender Überhang wird vom Finanzamt direkt ausgezahlt. Für Selbständige und Start-ups in Verlustphasen ist das häufig der entscheidende Liquiditätsvorteil gegenüber klassischen steuerlichen Förderungen.
Was prüft die BSFZ genau?
+
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft ausschließlich die fachlich-inhaltliche Frage, ob ein Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des FZulG darstellt. Bewertungsmaßstab sind die fünf Kriterien des OECD-Frascati-Handbuchs: Neuartigkeit, schöpferischer Charakter, technologische Ungewissheit, systematisches Vorgehen und Übertragbarkeit. Die BSFZ trifft keine Aussagen zur Höhe der Zulage oder zur steuerlichen Festsetzung — das ist Aufgabe des zuständigen Finanzamts in der zweiten Stufe.
Welche Projekte sind typischerweise nicht förderfähig?
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In der Praxis fallen folgende Tätigkeiten regelmäßig aus der Förderung heraus: Anwendungsentwicklung mit etablierten Frameworks ohne neue technische Frage, Customizing von Standardsoftware, reiner Produkt-Support, Wartung, UX-/Designarbeit, Übersetzungen und reine Markteinführungs­aktivitäten. Maßstab ist nicht der Aufwand, sondern die technologische Ungewissheit zum Stundenzeitpunkt. Auch ein technisch anspruchsvolles Standardprojekt ist keine FuE, wenn der Lösungsweg zu Beginn fachlich gesichert war.
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
+
Nein. Der Orientierungsrechner liefert eine vereinfachte Bemessungs­grundlage auf Basis Ihrer eigenen Angaben zu Stunden und Zeiträumen. Er ersetzt weder die Bescheinigung durch die BSFZ noch die Festsetzung durch das Finanzamt. Die tatsächliche Zulage kann höher oder niedriger ausfallen, je nach fachlicher Einordnung, Dokumentationslage und individueller Rechtsform-Konstellation.
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
+
Für die BSFZ: eine strukturierte Projektbeschreibung (Ausgangslage, Stand der Technik, technologische Ungewissheit, Lösungsansatz, Meilensteine, Methodik). Für das Finanzamt: eine Kostenaufstellung mit Eigenleistungs-Stunden, ggf. Lohnnachweisen und Belegen für Auftragsforschung sowie eine zeitnah geführte Zeiterfassung. Der konkrete Umfang hängt vom Vorhaben ab — wir klären die erforderlichen Unterlagen vorab im Erstgespräch.
Worin unterscheidet sich Ihre Leistung von der Steuerberatung?
+
Wir übernehmen die fachlich-technische Stufe: Einordnung nach Frascati, Strukturierung der Projektdoku und Erstellung der BSFZ-Antragsbegründung. Die steuerliche Stufe — Einreichung beim Finanzamt, Anrechnung auf die Steuerschuld, Auszahlung des Überhangs — verantwortet Ihr Steuerberater. Diese Trennung folgt der Aufgabenverteilung nach StBerG und RDG und respektiert die bestehende Mandantenbeziehung.
[14] Über uns

Spezialisierte Fachberatung — in klar definierten Grenzen.

Wir sind eine auf die Forschungszulage spezialisierte Fachberatung. Unser Beitrag liegt auf der fachlich-technischen Stufe des zweistufigen Verfahrens: Einordnung Ihrer Entwicklungsarbeit nach den Frascati-Kriterien, Strukturierung der Doku und Vorbereitung der BSFZ-Antragsbegründung. Die steuerliche Stufe beim Finanzamt verantwortet Ihr Steuerberater — diese Rollenteilung folgt StBerG und RDG und respektiert eine bestehende Mandantenbeziehung.

Disziplinen

Fachlicher Zugang

  • MINT-Gutachter:innen für die technische Einordnung (Software, Algorithmen, Hardware, Verfahren)
  • Frascati-/FZulG-Spezialist:innen für die BSFZ-Antragslogik
  • Schnittstelle zu Steuerberatung und Finanzamt-Stufe
Was wir tun

Leistungsumfang

  • Strukturierte Vorprüfung der Förderfähigkeit
  • Fachliche Antragsbegründung für die BSFZ (in MINT-Sprache)
  • Aufbau einer nachvollziehbaren Projekt- und Stundendokumentation
  • Begleitung fachlicher Rückfragen der BSFZ
  • Übergabe einer einreichungsfertigen Kostenaufstellung an Ihren Steuerberater
Was wir nicht tun

Klare Abgrenzung

  • Keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne von StBerG / RDG
  • Keine Einreichung beim Finanzamt — das übernimmt Ihr Steuerberater
  • Keine Zusage einer Bescheinigung oder Zulagenhöhe — die Entscheidung trifft die BSFZ bzw. das Finanzamt
  • Keine Anträge auf Verdacht: Trägt die Förderfähigkeit aus unserer Sicht fachlich nicht, sagen wir das vor der Antragstellung
Rechtsform & Sitz
Beratungsanbieter mit Sitz in Berlin — vollständige Angaben gem. § 5 TMG werden nach Beauftragung ergänzt.
Vertraulichkeit
Sämtliche im Erstgespräch übergebenen Projektinformationen werden vertraulich behandelt. Eine Verschwiegenheits­vereinbarung (NDA) stellen wir auf Wunsch bereit.
Honorar
Transparente, gedeckelte Hybrid-Modelle aus festem Sockel und gedeckelter erfolgsabhängiger Komponente — vorab schriftlich vereinbart, keine ungedeckelten Provisionen.
[15] Unser Fairness-Versprechen

Keine ungedeckelten Provisions­fallen.

Bei größeren Vorhaben erreicht die Forschungszulage beträchtliche Summen. Wir verzichten auf ungedeckelte prozentuale Provisionen und arbeiten stattdessen mit transparenten, gedeckelten Honorarmodellen. Damit bleibt der überwiegende Teil des Förderbetrags bei Ihnen.

Markt-Üblich
20–25 % Provision — ungedeckelt
Bei einer Zulage von z. B. 200.000 € würden 40.000–50.000 € Honorar anfallen — unabhängig vom tatsächlichen Beratungsaufwand.
Zuschusscheck
Transparente Fixpauschalen oder gedeckelte Hybrid-Honorare (z. B. 10–15 %)
Fester Sockel für die fachliche Arbeit plus eine gedeckelte erfolgsabhängige Komponente — transparent vorab vereinbart. Der wirtschaftliche Löwenanteil der Förderung bleibt dort, wo er hingehört: in der Kasse Ihres Unternehmens.
Markt-Üblich
Honorar nur bei Erfolg
Klingt fair, kann aber dazu führen, dass kritische Vorhaben nicht ehrlich geprüft, sondern lieber gar nicht erst eingereicht werden.
Zuschusscheck
Ehrliches Vorab-Audit
Trägt die Frascati-Einordnung nicht, sagen wir es vor der Antragstellung. So entsteht kein Aufwand für einen Antrag, der die fachliche Hürde voraussichtlich nicht nimmt.
Markt-Üblich
Versteckte Aufwandsabrechnung
Nachträgliche Stunden­abrechnungen für „zusätzliche Mandate“, Schulungen, Korrekturen.
Zuschusscheck
Festpreise · keine Überraschungen
Ein schriftliches Angebot deckt alles ab: Audit, BSFZ-Antrag, Rückfragen, Steuerberater-Abstimmung.
Hinweis. Konkrete Honorarmodelle besprechen wir individuell — abhängig von Projektvolumen, Rechtsform und Doku-Status. Das Erst­gespräch ist und bleibt kostenfrei und unverbindlich.
Nächster Schritt

Lassen Sie Ihren Förder-Fall einordnen.

Kostenfreies Erstgespräch zur fachlichen Einordnung Ihrer Entwicklungsarbeit. Ca. 30 Minuten, ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten. Wir geben eine offene Einschätzung — auch dann, wenn ein Antrag aus unserer Sicht nicht aussichtsreich ist.